„Aber ich bin doch noch gar nicht pflegebedürftig“ – viele Menschen denken so, sie verdrängen aber das unangenehme Thema. Dabei kann es jeden treffen: Auch in jungen Jahren kann ein Unfall oder eine Krankheit zur Pflegebedürftigkeit führen. Was aber ist im Falle eines Falles zu tun? Welche Hilfe kann man erwarten? Wie werde ich finanziell unterstützt? Diese und viele Fragen mehr werden bei einem Vortrag angesprochen, den die Selbsthilfegruppe Osteoporose Bremen-Nord e.V. für ihre Mitglieder am 25.Februar 2025 im Bürgerhaus Vegesack organisiert hat. Die Pflegeberater Jens Stanke vom Pflegestützpunkt wird die Zuhörer umfassend informieren. Wer gilt überhaupt als pflegebedürftig? Festgestellt wird dies in der Regel durch einen vom Medizinischen Dienst bestellten Gutachter, der in der häuslichen Umgebung diverse Bereiche beurteilt. Neben Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Krankheiten und Alltagsleben ist besonders der Punkt „Selbstversorgung“ ausschlaggebend. Entscheidend ist, wie gut der Alltag gemeistert werden kann, wie selbstständig jemand ist. Der Gutachter wird anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs festlegen, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und wenn ja, welche Pflegestufe zutreffend ist. Oft kommt es vor, dass eine Pflegebedürftigkeit abgelehnt oder zu gering eingestuft wird, weil der Betroffene sich schämt, gegenüber dem fremden Gutachter Schwächen und Unfähigkeiten einzugestehen und sich beim Besuch „zusammenreißt“. Ist aber einmal die Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann man – je nach Pflegestufe – diverse Leistungen beanspruchen. Das geht los beim Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Dieses Geld ist gedacht z. B. für die Bezahlung von privaten Pflegekräften oder Angehörigen, die mit anpacken.
Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.
Henry Ford